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» Einlegerschutz bei Banken Fr. 100'000 - mehr dazu
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» Agrarpolitik 2014 - 2017 - mehr dazu


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Wie sicher ist mein Geld auf der Bank?

Geht eine Bank Konkurs, sind 100'000 Franken pro Kunde abgesichert.
Die Bankenaufsicht ist in der Schweiz sehr streng, die Risiken sind daher begrenzt. Sollte es dennoch zu einem Zusammenbruch einer Bank kommen, garantieren die Schweizer Banken mittels der seit 2004 im Bankengesetz verankerten und obligatorischen Einlegerschutz-Vereinbarung pro Bankkunde einen Schutz bis zu Fr. 100'000 (Konkursprivileg). Geschützt bis zu diesem Betrag sind z.B. Lohnkonto, Sparkonto, Säule 3a, und Kassenobligationen.

ACHTUNG: ALLE KONTI ZUSAMMENGEZÄHLT Fr. 100'000 (inkl. Säule 3A); Schulden bei der gleichen Bank werden NICHT vom Guthaben abgezogen.

Wertschriften wie Obligationen, Aktien oder Fonds werden von den Banken lediglich in einem Depot verwahrt und fallen somit bei einer Bank-Insolvenz nicht in die Konkurs-Masse.


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Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17)

Für die Jahre 2012 und 2013 wurde die AP 2011 verlängert, damit im Parlament nicht mehr in einem Wahljahr über Agrarpakete beschlossen wird.

Die AP 14-17 befand sich bis Ende Juni 2011 in der Vernehmlassung. Bis Ende 2011 wird mit den Eingaben die Botschaft zu Handen des Parlaments erstellt. Ab der Wintersession 2012 erfolgt die parlamentarische Beratung. Inkrafttreten wird die AP 14-17 am 01.01.2014. Beschlossen ist also noch nichts.

Aus heutiger Sicht zeichnen sich folgende wichtigen Änderungen ab:

1. Die Direktzahlungen werden nach einem neuen Konzept ausgerichtet.
Nebst den fünf Pfeilern

- Kulturlandschaftsbeiträge,
- Versorgungssicherheitsbeiträge,
- Biodiversitätsbeiträge,
- Landschaftsqualitätsbeiträge und
- Produktionssystembeiträge

sind in der AP 14-17 Anpassungsbeiträge vorgesehen für die sozialverträgliche Entwicklung dieser Umstellung. Die Anpassungsbeiträge bemessen sich nach dem Durchschnitt der Direktzahlungen der Jahre 2011, 2012 und 2013. Sie nehmen jährlich ab.

Kommentar Treuhänder:
Für Neubewirtschafter ab 01.01.2014 gibt es voraussichtlich keine Anpassungsbeiträge. Falls Sie ab 2014 die Hofübergabe vorgesehen haben, prüfen Sie ob es Sinn macht, diesen Schritt in irgendeiner Form vorzuziehen.

Möchten Sie für Ihren Betrieb die Direktzahlungen vorausberechnen?
--> Wir können Sie dabei unterstützen.



2. Bei den Standardarbeitskräften (SAK) werden die Faktoren angepasst.

Kommentar Treuhänder:
Die SAK-Anpassung fällt je nach Betrieb unterschiedlich aus. Es muss damit gerechnet werden, dass die SAK etwa 20 % tiefer ausfallen werden. Die SAK haben einen Einfluss auf den Eigenmietwert und ob ein Betrieb bei der landwirtschaftlichen Schätzung nach Bodenrecht (BGBB) als Gewerbe bewertet wird oder als Grundstück. Bei der Hofübergabe kann dies den Preis beeinflussen.

Möchten Sie für Ihren Betrieb die SAK vorausberechnen?
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